Tag und Nacht erreichbar

06431 - 23200

Darüber hinaus sind wir in Notfällen über die auf Band gesprochene Handynummer erreichbar.

Das Frauenhaus informiert zum Gewaltschutzgesetz

Seit Beginn des Jahres 2002 ist das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Frauen, deren Partner gewalttätig wurden, werden dadurch wirksamer geschützt. Im Gegensatz zu früher wird bei Polizeieinsätzen nicht mehr von Familienstreitigkeiten sondern von häuslicher Gewalt gesprochen und dementsprechend gehandelt. Frauen und Kinder werden getrennt vom Partner vernommen, die Polizei nimmt Beweise auf.

Bei Gefahr für Leib, Leben und Freiheit der betroffenen Frauen und Kinder wird der Mann aus der Wohnung verwiesen oder von der Polizei in Gewahrsam genommen. Gewalt gilt nicht mehr als "Kavaliersdelikt" sondern als Gewalthandlung und Straftat von Männern gegenüber ihren Partnerinnen, die je nach Schwere der Tat konsequent strafrechtlich verfolgt wird.

Frauen können beim Familiengericht Schutzanordnungen beantragen, wenn der Partner gewalttätig wurde. Dem Partner kann verboten werden, die gemeinsame Wohnung zu betreten, Kontakt zu ihr oder den Kindern aufzunehmen oder bestimmte Orte wie bspw. Kindergarten, Arbeitsplatz der Frau oder Schule aufzusuchen. Es kanneine einstweilige Anordnung auf Wohnungszuweisung beantragt werden, was neuerdings auch für unverheiratete Paare gilt.

Es ist sinnvoll, sich bei der Inanspruchnahme dieser zivilrechtlichen Möglichkeiten von Frauenberatungsstellen oder Interventionsstellen beraten zu lassen.

Da das neue Gewaltschutzgesetz nicht in jedem Fall einen wirksamen Schutz für Frauen und ihre Kinder darstellt, sind Frauenhäuser als Zufluchtsstätte nach wie vor wichtig. Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wenden sich mehr Frauen an die Beratungsstelle des Vereins "Frauen helfen Frauen e.V.". Die Beratungsstelle des Frauenhauses (Tel.: 06431/23200) wird häufiger kontaktiert und Termine mit Frauen, die nicht im Frauenhaus wohnen, werden vereinbart. Diese Tendenz lässt sich auch in anderen hessischen Städten beobachten. 

Zurück